Unsere Waffenschränke bieten Ihnen die ideale Lösung für die sichere Aufbewahrung Ihrer Schusswaffen und Munition. Mit robusten Materialien und zuverlässigen Sicherheitsvorrichtungen gewährleisten unsere Waffenschränke, dass Ihre Waffen vor unbefugtem Zugriff geschützt sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wir bieten verschiedene Größen, Ausführungen und Sicherheitsstufen, damit Sie den passenden Waffenschrank für Ihre Bedürfnisse auswählen können.
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Ein Waffenschrank dient dazu, Waffen sicher und gesetzeskonform aufzubewahren. Der Hauptzweck eines Waffentresors besteht darin, den Zugang zu Schusswaffen zu kontrollieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass sie vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind. Hier sind einige der wichtigsten Funktionen und Gründe für die Verwendung eines Waffenschranks:
Ein Waffenschrank dient dazu, Waffen sicher und gesetzeskonform aufzubewahren. Der Hauptzweck eines Waffentresors besteht darin, den Zugang zu Schusswaffen zu kontrollieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass sie vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind. Hier sind einige der wichtigsten Funktionen und Gründe für die Verwendung eines Waffenschranks:
Insgesamt dient ein Waffenschrank dazu, die Verantwortung im Umgang mit Schusswaffen zu betonen, die Sicherheit zu gewährleisten und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sicherzustellen.
In Österreich regelt das Waffengesetz (WaffG) den Umgang mit Schusswaffen und Munition.
Darin ist unter § 16b folgendes zu lesen: „Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Anforderungen an eine sichere Verwahrung zu erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.“
Die Waffe muss sicher aufbewahrt werden, um zu verhindern, dass Unbefugte (insbesondere Kinder) Zugang dazu erhalten. Die Sicherheitsmaßnahmen sollen sowohl Diebstahl als auch neugierige Handlungen wirksam verhindern.
Das deutsche Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Schusswaffen und Munition in Deutschland.
Darin ist unter § 36 folgendes zu lesen: „Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.“
Mit dem Inkrafttreten des Waffengesetzes von 2017 ist es erforderlich, dass das Sicherheitsbehältnis, in dem erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition aufbewahrt werden, mindestens dem Widerstandsgrad „0“ gemäß der Norm DIN/EN 1143-1 entspricht.
Es gilt zu beachten, dass Waffen ausschließlich ungeladen im Sicherheitsbehältnis aufzubewahren sind.
Zudem besteht keine Notwendigkeit, ein separat absperrbares Innenfach vorzusehen, um Waffen und Munition gemeinsam aufzubewahren.
Sicherheitsbehältnis Widerstandsgrad „0“ UNTER 200 Kilogramm:
In einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens den Widerstandsgrad „0“ gemäß der Norm DIN/EN 1143-1 erfüllt und ein Gewicht von unter 200 Kilogramm aufweist, ist die Aufbewahrung der folgenden maximalen Anzahl von Schusswaffen gestattet:
Sicherheitsbehältnis Widerstandsgrad „0“ ÜBER 200 Kilogramm:
In einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens den Widerstandsgrad „0“ gemäß der Norm DIN/EN 1143-1 erfüllt und ein Gewicht von über 200 Kilogramm hat, ist die Aufbewahrung der folgenden maximalen Anzahl von Schusswaffen gestattet:
Sicherheitsbehältnis mindestens Widerstandsgrad „1“:
In einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens den Widerstandsgrad „1“ gemäß der Norm DIN/EN 1143-1 erfüllt, ist die Aufbewahrung der folgenden maximalen Anzahl von Schusswaffen gestattet:
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