Die Vorschriften zur Aufbewahrung von Waffen und Munition gewinnen dabei eine zentrale Rolle, denn sie sollen nicht nur den Schutz von Eigentum und Leben gewährleisten, sondern auch den Missbrauch und die unbefugte Verwendung von Schusswaffen eindämmen. Im Profirst.shop gibt es eine große Auswahl an passenden Waffenschrank Angeboten, die zum gültigen Waffengesetz passen.
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Die Neufassung des Waffengesetzes stellt spezifische Anforderungen an die sichere Aufbewahrung von Waffen. Damit soll es möglich gemacht werden, den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen gerecht zu werden – sei es für Sportschützen, Jäger oder Sammler. Mit dem neuen Waffengesetz 2025 in Österreich hat sich einiges geändert. Umso wichtiger ist es, sich einen Überblick zu verschaffen und zu schauen, ob die aktuellen Vorkehrungen auch der neuen Gesetzeslage entsprechen.
Das aktuelle Waffengesetz in Österreich und Änderungen
Nach der Wahl des Parlaments wurden auch einige Änderungen im Waffengesetz vorgenommen. Genauer genommen handelt es sich um unterschiedliche Verschärfungen, die in das österreichische Waffengesetz eingebaut wurden.
Wegfall der Kategorie D
Die Reform des Waffengesetzes in Österreich brachte tiefgreifende Änderungen mit sich, insbesondere die Streichung der bisherigen Kategorie D. Waffen, die zuvor unter dieser Kategorie eingeordnet waren, werden nun in die restriktivere Kategorie C überführt. Dies bedeutet, dass selbst spezielle Einlaufflinte nun denselben Bestimmungen unterliegen wie jagdliche Büchsen. Eine weitere bedeutende Neuerung ist die Verpflichtung zur Nachregistrierung aller Altbestände dieser ehemaligen Kategorie D-Waffen im Zentralen Waffenregister (ZWR).
Spezielle Magazinverbote
Zusätzlich wird es künftig ein komplettes Verbot für Magazine geben, die mehr als 10 Schüsse für Langwaffen und 20 Schüsse für Handfeuerwaffen fassen. Allerdings betrifft diese Regelung nicht nur die Magazine selbst, sondern auch die dazugehörigen Waffen, was bedeutet, dass zahlreiche Besitzer von legalen Schusswaffen durch diese Maßnahme betroffen sein werden. Die Übernahme einer als fehlerhaft erachteten EU-Richtlinie in das nationale Recht könnte in der praktischen Umsetzung auf erhebliche Probleme stoßen.
Waffenverbote
Ein weiterer einschneidender Punkt betrifft die Einstufung bestimmter kürzerer, klappbarer oder einschiebbare Schusswaffen der Kategorie B, die nun als verbotene Waffen unter der Kategorie A klassifiziert werden. Für den Erwerb dieser ehemals problemlos zugänglichen Waffen ist nun eine spezielle Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Umfangreichere Regelungen für Schusswaffen
Die Regelungen für Schusswaffen erstrecken sich künftig nicht mehr nur auf den Lauf, die Trommel und den Verschluss, sondern umfassen auch andere Teile wie Rahmen und Gehäuse. Elemente, die zuvor als unbedenklich galten, werden nun als wesentliche Komponenten betrachtet und fallen unter die bestehenden Einschränkungen.
Rechte für die Polizei
Nicht im Rahmen von EU-Vorgaben, sondern auf Initiative der Polizei wurde das vorläufige Waffenverbot in Österreich ausgeweitet. Dies erlaubt es den Polizeibeamten, ein solches Verbot zu verhängen, selbst wenn keine Waffen im Spiel sind oder sichergestellt wurden.
Wesentliche Liberalisierung und Anpassungen
Die wesentlichen Änderungen und Liberalisierungen des neuen Waffengesetzes bringen einige bemerkenswerte Anpassungen mit sich:
Sicherung der vorhandenen Waffen
Zunächst wurde der Bestand an bereits vorhandenen Waffen gesichert. Das bedeutet, dass in Fällen, in denen Schusswaffen der Kategorie B künftig unter die stärkeren Auflagen der Kategorie A fallen oder große Magazine betroffen sind, keine verpflichtenden Abgaben erforderlich sind. Stattdessen wird die Möglichkeit geschaffen, Ausnahmegenehmigungen zu beantragen.
Waffenbesitzkarte
Ein häufiger Streitpunkt zwischen Waffenbesitzern und den Behörden war die Erweiterung von Waffenbesitzkarten für Sportschützen. Die früheren Möglichkeiten, die Erweiterung von Waffenbesitzkarten ohne Stückzahlbegrenzung und zeitliche Vorgaben zu beantragen, bleiben bestehen. Gleichzeitig kann nun über einen längeren Zeitraum eine schrittweise Erweiterung auf eine feste Höchstzahl erfolgen.
Halbautomaten nun in Kategorie B
Ein weiterer lang gehegter Wunsch der Interessenvertretung der österreichischen Waffenbesitzer (IWÖ) wurde ebenfalls erfüllt: Künftig werden bestimmte ursprünglich als Halbautomaten entwickelten Karabiner und Gewehre als Schusswaffen der Kategorie B anerkannt. Dazu zählen beispielsweise Modelle wie der Garant M 1, das Gewehr 43 oder der Ruger Mini 14. Die vorherige Regelung war widersprüchlich, denn während der Ruger Mini 14 als Kriegsmaterial und somit de facto verboten galt, wurde das moderne Steyr AUG-Z lediglich als Schusswaffe der Kategorie B eingeordnet.
Die alte Bestimmung sah vor, dass Schusswaffen der Kategorie B, die vor 1871 entwickelt wurden, bei der Ermittlung der maximal erlaubten Schusswaffenanzahl nicht berücksichtigt wurden, was vor allem für Repliken von Perkussionsrevolvern galt. Diese Regelung wurde nun auch auf Schusswaffen der Kategorie B ausgeweitet, die vor 1900 hergestellt wurden. Hierbei zählt das Herstellungsdatum, nicht das Konstruktionsjahr. So wird beispielsweise eine alte C 96, sofern sie vor 1900 gefertigt wurde, nicht mehr in die Berechnung der erlaubten Anzahl von Schusswaffen einbezogen.
Zudem werden Waffenpässe nicht mehr ausschließlich für Polizisten, sondern auch für Angehörige der Justizwache und der Militärpolizei ausgestellt.
Neue Anpassungen für Jäger
Besonders positiv fallen die neuen Regelungen für Jäger aus. Sie benötigen im Revier während der Jagdausübung keinen Waffenpass mehr. In Verbindung mit der Jagdkarte genügt die Waffenbesitzkarte, um eine Schusswaffe der Kategorie B führen zu dürfen. Darüber hinaus sind Inhaber einer gültigen Jagdkarte berechtigt, Schalldämpfer zu besitzen und zu verwenden, sofern sie regelmäßig jagen. Im Zweifelsfall muss jedoch die Behörde feststellen, ob der Betreffende die Jagd regelmäßig ausübt.
Verwahrung von Schusswaffen in Österreich
Das österreichische Waffengesetz sieht vor, dass sowohl Schusswaffen als auch Munition durchgehend sicher verwahrt werden müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass Dritte keinerlei Zugriff auf diese haben. Das betrifft nicht nur fremde Menschen, sondern auch Mitbewohner, die nicht befugt sind, diese Waffen zu nutzen. Hinzu kommt, dass sämtliche Räume, in denen Waffen bzw. Munition aufbewahrt werden, ein- und ausbruchssicher sein müssen.
Gut zu wissen: Alle fünf Jahre wird geprüft, ob die Schusswaffen aus der Kategorie B auch sicher verwahrt werden. Handelt es sich um Zweifel, kann eine solche Überprüfung auch zwischendurch durchgeführt werden. Verstoßen Betroffene nun gegen das Gesetz und es kommt heraus, dass diese nicht sicher verwahrt werden, führt das dazu, dass die Waffenbesitzkarte bzw. der Waffenpass entzogen wird.
Die sichere und gesetzeskonforme Aufbewahrung von Schusswaffen ist in Österreich ein zentrales Anliegen des Waffengesetzes. Durch spezifische Vorschriften soll der Missbrauch von Waffen sowie die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verhindert werden. In diesem Text werden häufig gestellte Fragen zur Aufbewahrung von Waffen beantwortet, um sowohl bestehenden Waffenbesitzern als auch potenziellen Interessierten eine klare Orientierung zu geben.
So ist es möglich, die Waffe aufzubewahren
In Österreich müssen Schusswaffen in einem dafür geeigneten Sicherheitsbehälter, in der Regel einem Waffenschrank, aufbewahrt werden. Dieser Schrank sollte sich in einem geschlossenen Raum befinden, der vor unbefugtem Zugang geschützt ist. Geeignete Orte für die Aufbewahrung sind in erster Linie das eigene Zuhause oder eine andere geschützte Unterkunft. Wichtig ist, dass die Aufbewahrung nicht in leicht zugänglichen Bereichen, wie öffentlichen Fluren, oder in Räumen mit hohem Risiko für Einbrüche, wie beispielsweise Erdgeschosswohnungen, erfolgt. Idealerweise sollte der Waffenschrank in einem Raum positioniert werden, der über einen zusätzlichen Schutzmechanismus verfügt, etwa ein abschließbares Zimmer oder ein sicherer Kellerbereich.
Wann muss ein Waffenschrank nicht verankert werden?
Die Verankerung eines Waffenschranks ist eine empfohlene Sicherheitsmaßnahme, die in der Regel erforderlich ist, um das Risiko von Einbrüchen und unbefugtem Zugriff zu minimieren. Die Verankerung trifft laut EN 1143 auf alle Waffenschränke mit einem Eigengewicht von weniger als 1000 Kilo zu. Ein Waffenschrank muss jedoch nicht immer verankert werden. Bei mobilen Waffenschränken oder solchen, die über extreme Sicherheitsfunktionen verfügen, die ein unbefugtes Öffnen unwahrscheinlich machen, kann in bestimmten Fällen auf eine Verankerung verzichtet werden. Dazu können Waffenschränke gehören, die besonders schwer oder robust
konstruiert sind und mit hochwertigen Schlössern ausgestattet sind. Dennoch ist es ratsam, solche Schränke zu verankern, um die Sicherheit weiter zu erhöhen.
Standort des Waffenschranks
Der Standort des Waffenschranks ist entscheidend für die Sicherheit. Der Schrank sollte in einem trockenen Raum stehen, der vor Wasser- und Feuchtigkeitsschäden schützt, um eine Beschädigung der Waffen zu verhindern. Darüber hinaus ist es ratsam, den Waffenschrank so zu positionieren, dass er nicht leicht ins Sichtfeld von Einbrechern gelangt. Schränke in stark frequentierten Bereichen wie Fluren sind weniger sicher als solche, die sich in privaten und schwer zugänglichen Räumen befinden. In vielen Fällen wird empfohlen, den Waffenschrank in einem Raum zu installieren, der auch über ein zusätzliches Sicherheitssystem, wie zum Beispiel eine Alarmanlage, verfügt.
Was gilt in Österreich als Waffenschrank?
In Österreich wird als Waffenschrank ein Behälter definiert, der alle aktuellen Sicherheitsstandards erfüllt, die von den Behörden anerkannt sind. Diese Schränke sind in der Regel aus dickem Stahl gefertigt und mit einem hochwertigen Schloss ausgestattet. Sie sollten eine bestimmte Sicherheitsklasse haben, die ihre Widerstandfähigkeit gegenüber Einbruchsversuchen angibt. Je höher die Sicherheitsklasse, desto schwieriger ist es, den Schrank ohne einen Schlüssel oder eine nötige Kombination zu öffnen. Diese Sicherheitsstandards sollen sicherstellen, dass die Waffen vor Diebstahl und unbefugtem Zugriff geschützt sind.
Aufbewahrung von Waffen in der Garage
Die Aufbewahrung von Waffen in einer Garage ist grundsätzlich erlaubt, allerdings müssen die entsprechenden Sicherheitsstandards eingehalten werden. Garagen sind oft weniger gesichert und leichter zugänglich für Unbefugte. Um sicherzustellen, dass die Waffen sicher aufbewahrt werden, sollte die Garage mit einer stabilen Tür und idealerweise einem zusätzlichen Sicherheitsmechanismus ausgestattet sein. Zudem muss der Waffenschrank den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sicher aufgestellt sowie unter bestimmten Umständen verankert werden. Es ist wichtig, die Garage regelmäßig auf mögliche Sicherheitsrisiken zu überprüfen, um sicherzustellen, dass diese weiterhin den gesetzlichen Anforderungen genügt.
Waffenaufbewahrung: gemäß aktueller Waffengesetze
Die aktuellen Waffengesetze in Österreich verlangen, dass Schusswaffen in einem Sicherheitsbehälter aufbewahrt werden. Dieser muss die gesetzlichen Vorgaben zur Sicherheit erfüllen, die je nach Waffentyp und Waffenanzahl variieren können. Waffenbesitzer sind verpflichtet, ihre Waffen sicher zu lagern, um das Risiko von Missbrauch zu reduzieren. Es wird auch empfohlen, die Waffen regelmäßig auf ihren Zustand und die Sicherheit der Aufbewahrungseinheit zu überprüfen.
Sind geladene Magazine im Waffenschrank erlaubt?
Die Rechtslage sieht vor, dass geladene Magazine grundsätzlich nicht zusammen mit den Waffen im Waffenschrank aufbewahrt werden sollten. Dies dient der Sicherheit und soll das Risiko von unbefugtem Gebrauch reduzieren. Es wird empfohlen, Magazine leer zu lagern und die Munition separat in einem anderen sicheren Behälter oder Schrank aufzubewahren. Dies ist nicht nur eine gute Sicherheitsmaßnahme, sondern entspricht mit Sicherheit auch den besten Praktiken im Umgang mit Waffensicherheit.
Was nicht in den Waffenschrank gehört
In den Waffenschrank dürfen nur die registrierten Schusswaffen und die dazugehörigen, leeren Magazine eingelagert werden. Zubehör, das direkt mit dem Waffenbesitz zu tun hat, wie beispielsweise Reinigungs- und Pflegeartikel, kann dort ebenfalls gelagert werden. Es ist jedoch ratsam, persönliche Gegenstände, Dokumente oder andere Wertgegenstände nicht im Waffenschrank zu verwahren, um Missverständnisse gegenüber den Sicherheitsbehörden zu vermeiden. Die Beschränkung der Gegenstände im Waffenschrank trägt dazu bei, die rechtlichen Anforderungen und die Sicherheit zu gewährleisten.
Die sichere Aufbewahrung von Waffen in Österreich ist sowohl eine gesetzliche Verpflichtung als auch eine wichtige Verantwortung für jeden Waffenbesitzer. Durch die Einhaltung der Vorschriften zur Aufbewahrung, die Wahl geeigneter Standorte und die Verwendung von zertifizierten Waffenschränken können Waffenbesitzer dazu beitragen, die Gefahren, die mit dem Waffenbesitz verbunden sind, erheblich zu minimieren. Die Informationen und Vorgaben zum Thema Waffenaufbewahrung sollten regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und die Sicherheit stets gewährleistet ist.
Fazit: Waffengesetz Österreich 2025
Die Neufassung des Waffengesetzes in Österreich für 2025 stellt einen entscheidenden Schritt in Richtung einer verantwortungsvollen und sicheren Handhabung von Schusswaffen dar. Die aktualisierten Vorgaben zur Aufbewahrung von Waffen und Munition zielen darauf ab, unbefugten Zugriff zu verhindern und Missbrauch zu minimieren. Durch die klaren Sicherheitsanforderungen an die einzelnen Waffenschränke, die Trennung von Waffen und Munition sowie die Verpflichtung zur Registrierung aller Schusswaffen wird die Sicherheit sowohl für Waffenbesitzer als auch für die Allgemeinheit erhöht.
Zudem müssen sich Waffenbesitzer der gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sein, die mit dem Besitz von Feuerwaffen einhergeht. Die Gesetzesänderungen sind nicht nur Reaktion auf sicherheitspolitische Anforderungen, sondern auch auf die Bedürfnisse von verantwortungsbewussten Waffenbesitzern zugeschnitten. Ein kontinuierlicher Dialog zwischen Gesetzgeber, Experten und der Öffentlichkeit wird dabei entscheidend sein, um ein Gleichgewicht zwischen Sicherheit und den Rechten der Waffenbesitzer zu finden. Letztlich können die neuen Regelungen dazu beitragen, das Vertrauen in das Waffensystem zu stärken und die gesellschaftliche Akzeptanz des Waffenbesitzes zu fördern, solange die Sicherheit an erster Stelle steht.
FAQ
1. Welche Anforderungen gelten für die Aufbewahrung von Schusswaffen in Österreich?
In Österreich müssen Schusswaffen in einem sicheren Waffenschrank aufbewahrt werden, der den gesetzlichen Sicherheitsstandards entspricht. Dieser Schrank sollte aus robustem Material gefertigt sein und über ein sicheres Schloss verfügen. Munition sollte, wenn möglich, getrennt von den Waffen gelagert werden. Die Aufbewahrungsstätte muss vor unbefugtem Zugriff gesichert sein.
2. Wann ist eine Verankerung des Waffenschranks nicht erforderlich?
Ein Waffenschrank muss nicht verankert werden, wenn er als mobil gilt oder wenn er über Sicherheitsmerkmale verfügt, die ein unbefugtes Öffnen verhindern. Es ist jedoch in den meisten Fällen ratsam, den Waffenschrank zu verankern, um die Sicherheit zu erhöhen.
3. Darf ich geladene Magazine im Waffenschrank aufbewahren?
Nein, geladene Magazine sollten in der Regel nicht zusammen mit den Schusswaffen im Waffenschrank aufbewahrt werden. Es wird empfohlen, Magazine leer zu lagern, um das Risiko eines Missbrauchs zu minimieren. Munition sollte in einem separaten, sicheren Behälter verwahrt werden.
4. Wo darf mein Waffenschrank aufgestellt werden?
Der Waffenschrank sollte in einem trockenen, gesicherten Raum aufgestellt werden, der vor unbefugtem Zugriff geschützt ist. Ideale Standorte sind beispielsweise abgeschlossene Keller oder andere private Räume. Die Positionierung sollte so gewählt werden, dass der Schrank nicht leicht sicht- oder greifbar ist.